Fortführung der Notbetreuung in den Kindertagesstätten ab 20. April 2020

Fortführung der Notbetreuung in den Kindertagesstätten ab 20. April 2020

Liebe Eltern,

nachdem in der gestrigen Besprechung der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin die Weichen für die kommenden Wochen gestellt wurden, wissen wir, dass die Kindertagesstätten weiterhin bis mindestens 3. Mai geschlossen bleiben und wir weiterhin Notbetreuungen gewährleisten müssen.
Für Arbeitnehmer wird es zunehmend schwerer, eine Betreuung für ihre Kinder zu organisieren. Darum wollen wir die Kriterien für die Inanspruchnahme der Notbetreuung verändern und etwas lockern. Mit großem Konsens haben wir heute mit den Leiterinnen vereinbart, dass ab kommenden Montag (20.04.) in jeder Kita eine Notbetreuung angeboten wird. Voraussetzung für eine Notbetreuung soll dann sein, dass mindestens 1 Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Als systemrelevante Berufe haben wir gemeinsam folgende Berufe identifiziert:

Mitarbeiterinnen der
Pflege- und Gesundheitseinrichtungen (z.B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Physiotherapie, Altenheime, Apotheker)
* Polizei
* Bundeswehr
* Justiz
* Hauptamtliche Feuerwehr
* Energieversorger
* Herstellen von medizinischem Material
* Herstellen von Lebensmitteln
* Mitarbeiterinnen in Lebensmittelläden
* Mitarbeiter in Brief- und Paketzustellung

Es muss sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handeln. Für einen
450,00 Euro-Job ist keine Notbetreuung vorgesehen.
Andere Berufstätige und hier insbesondere Alleinerziehende können in Härtefällen für eine Notbetreuung zugelassen werden. Ob ein Härtefall vorliegt, entscheiden die Kita-Leitung und Herr Seifert/Frau Wolters als Koordinatoren der VG gemeinsam.

Der Nachweis über die Beschäftigung in einem systemrelevanten Beruf ist der Leitung umgehend vorzulegen.

Die Betreuung richtet sich nach der tatsächlichen Arbeitszeit der Eltern und
findet vorerst weiterhin im reduzierten Zeitfenster von 7.15/7.30 Uhr bis 14.00 Uhr statt.
Die notwendigen wöchentlichen Betreuungszeiten sind von lhnen, liebe Eltern, im Vorfeld den Leitungen vorzulegen.

Bitte beachten Sie, dass in Deutschland weiterhin ein Kontaktverbot von mehr als zwei Personen gilt und Sie die Notbetreuung wirklich nur im äußersten Notfall in Anspruch nehmen sollten. Machen Sie sich bewusst, dass bei einem Besuch lhres Kindes in der Notbetreuung ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht.

Für Rückfragen stehen wir lhnen gerne zur Verfügung.

Kommunalen Kindertagesstätten im Bereich der

Verbandsgemeinde Maifeld

Ihr Ansprechpartner: Herr Seifert

Telefon: 02654/9402-205
Telefax persön lich : 02654/9402-70205
Telefax zentral: 02654/9402-48
E-Mail: udo.seifert@maifeId.de Zimmer: 310
Datum: 6.04.2020