Durchfahrt durch die Gartenstraße mit landwirtschaftlichen Maschinen

In den vergangenen Monaten kam es immer wieder zu Schäden an Privateigentum durch durchfahrende landwirtschaftliche Maschinen. Dabei wurden meistens Einfriedungen (Zäune und Ähnliches) beschädigt.
Die Gartenstraße ist nur noch beschränkt für die Durchfahrt von den mittlerweile sehr großen und breiten Traktoren und Maschinen geeignet.
Sollte diese aber befahren werden, so ist zumindest die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen.Zudem stellt die Beschädigung von Privateigentum ohne Information an die Eigentümer den Tatbestand der „Sachbeschädigung mit Fahrerflucht“ dar.
Sollte jemand hier etwas mitbekommen oder gesehen haben, dann bitte ich um eine entsprechende Information. Diese werden auch vertraulich behandelt.

Thomas Probstfeld
Ortsbürgermeister