Freilaufende Hunde auf dem Friedhof

Freilaufende Hunde auf dem Friedhof

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Friedhof ist der Ort der letzten Ruhestätten von unseren Verwandten und Freunden. Daher bitte ich alle Besucher, sich dort der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.
Lt. Friedhof-Satzung sind keine Tiere – ausgenommen Blindenhund – auf dem Friedhof erlaubt. Wenn dann schon „unerlaubter Weise“ Hunde mitgenommen werden, dann sind diese zumindest anzuleinen und unter gar keinen Umständen dort frei laufen zu lassen. In den letzten Wochen wurden dort Gräber verwüstet und sogar Hinterlassenschaften von Hunden vorgefunden.
Sollten Sie jemanden sehen, der Hunde auf dem Friedhof frei herumlaufen lässt, so bitte ich Sie, mir dies mitzuteilen.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!
Thomas Probstfeld
Ortsbürgermeister